Wir haben geöffnet für ….
Wie von der Bundesregierung vorgegeben ist es im Moment nicht möglich aus touristischen Gründen bei uns zu übernachten.
Erlaubt ist jedoch weiterhin die Übernachtung:
zum Zweck der Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
aus beruflichen Gründen,
zu Ausbildungszwecken gesetzlich anerkannter Einrichtungen,
zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses (eigene Wohnung ist vorübergehend unbewohnbar),
durch Kurgäste und Begleitpersonen in einer Kuranstalt, die als Beherbergungsbetrieb mit angeschlossenem Ambulatorium organisiert ist,
durch Schüler zum Zweck des Schulbesuchs und Studenten zu Studienzwecken (Internate, Lehrlings- und Studentenwohnheime)
Auch unser Frühstück ist für Sie zubuchbar.
Zu Ihrer Sicherheit:
Durch unseren Hotelomat garantieren wir Ihnen einen kontaktlosen Check-in, kontaktlose Bezahlung und auch einen kontaktlosen Check-out!
Unsere Mitarbeiter werden wöchentlich auf Corona getestet.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in allen öffentlichen Bereichen unseres Hotels verpflichtend.